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   VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20   

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https://dejure.org/2021,55711
VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20 (https://dejure.org/2021,55711)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.2021 - 4 K 1584/20 (https://dejure.org/2021,55711)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 4 K 1584/20 (https://dejure.org/2021,55711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erledigung der Hauptsache bei Tod des Klägers; Eintragung in die bzw. Löschung aus der Architektenliste als höchstpersönliches Recht; keine Aussetzungen des Verfahrens bei Geltendmachung höchstpersönlicher Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architektengesetz § 6 Abs. 2; ZPO § 246 Abs. 1
    Architektenkammer; Löschung; Tod des Klägers; höchstpersönliches Recht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.2000 - 1 B 49.00

    Erledigung ipso jure; Rechte; höchstpersönliche; Rechtsübertragung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20
    17 Wird in einem Verwaltungsstreitverfahren um höchstpersönliche Rechte oder Pflichten gestritten, so tritt im Fall des Todes des Klägers Erledigung der Hauptsache ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.09.2000 - 1 B 49/00 - juris Rn. 5).
  • BGH, 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13

    Erledigung der Hauptsache durch den Tod des Klägers; Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20
    Der diesbezügliche Verweis des Prozessbevollmächtigten des Klägers auf die Rechtsprechung des BGH - Senat für Anwaltssachen (Beschl. v. 28.05.2013 - AnwZ (Brfg) 2/13 - juris Rn. 2) - geht fehl.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1983 - 10 S 1178/80

    Kostenentscheidung gegen unbekannte Erben bei Tod des Klägers

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20
    Einer namentlichen Benennung der Erben bedarf es nicht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.02.1983 - 10 S 1178/80 - NJW 1984, 195).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.06.2003 - L 6 SB 17/03

    Absenden ; Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs ; Beteiligter ; Feststellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.02.2021 - 4 K 1584/20
    Dies gilt indes nicht, wenn - wie vorliegend - um ein höchstpersönliches Recht gestritten wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.06.2003 - L 6 SB 17/03 - juris Rn. 13).
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